Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die besondere Verwaltung für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen vorläufig bis am 30. Juni 2024 verlängert. Sie endet, sobald ein handlungsfähiger Kirchgemeinderat gewählt wurde. Der Regierungsrat hatte die besondere Verwaltung unter der Führung von alt Regierungsstatthalter und Fürsprecher Christoph Lerch im Januar 2023 eingesetzt, befristet bis Ende Dezember 2023. Die besondere Verwaltung erhielt den Auftrag, die Aufgaben des Kirchgemeinderates umfassend wahrzunehmen und die Wiederbesetzung des Kirchgemeinderates einzuleiten. Zudem sollte sie eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung zur Mitwirkung der Kirchgemeinde Thun-Strättligen an den geplanten Fusionsabklärungen «Eine Kirchgemeinde Thun» organisieren. Den Fusionsabklärungen hat die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung im März 2023 zugestimmt. Hingegen konnten bisher nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten für einen neuen Kirchgemeinderat gefunden werden.