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Änderung der Gemeindeverordnung-Anpassungen nach Einführung HRM2

Aktueller Stand

Durchführung von verwaltungsinternem Mitbericht und Konsultation.

Projektbeschrieb    

Beim Inkrafttreten der Bestimmungen über das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) per 1. Januar 2013 wurde in Aussicht gestellt, dass nach vollständig erfolgter Umsetzung in allen gemeinderechtlichen Körperschaften eine Überprüfung sämtlicher HRM2-Vorschriften in der Gemeindegesetzgebung vorgenommen wird. Anpassungsbedarf wurde eruiert und soll in Form der vorliegenden Änderung der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV) umgesetzt werden. Insbesondere sollen die zusätzlichen Abschreibungen aufgehoben, die Nutzungsdauern für Hochbauten angepasst werden und neue Vorgaben für die verkürzte Nutzungsdauer von Occasionen und Provisorien hinzugefügt werden.

Es wurden zwei politische Vorstösse zur Abänderung der Vorschriften des HRM2 eingereicht. Die Anträge des Vereins Jura bernois.Bienne (Jb.B) vom Januar 2021 betrafen die Verlängerung der Nutzungsdauern für Schulanlagen und Kindergärten sowie die Aufhebung der Vorschriften zu den zusätzlichen Abschreibungen. Im Juni 2022 wurde im Grossen Rat die Motion 116-2021 Kohler/Heyer (2021.RRGR.185) als Postulat angenommen, welche ebenfalls einen Antrag zur Erhöhung der Nutzungsdauern für Schulanlagen und Kindergärten beinhaltete.

Als fachliches Begleitgremium wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gemeinden, des Verbandes Bernischer Gemeinden (VBG), des Jb.B. und des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Zusätzlich führte das AGR im Dezember 2021 aufgrund der erwähnten politischen Vorstösse bei allen 26 Kantonen eine Umfrage zu den Lebensdauern der Sachanlagen und im August 2022 eine Zusatzumfrage zu den Vorschriften für die Nutzungsdauern von Occasionen und Provisorien durch.

Der VBG und das AGR erstellten zusammen eine Umfrage zu den Themenbereichen betreffend den Nutzen und die Zukunft der zusätzlichen Abschreibungen sowie die Länge der Nutzungsdauern für Schulanlagen und Kindergärten. Sie wurde im April 2022 bei den politischen Gemeinden durchgeführt. Aufgrund diverser Rückmeldungen von Gemeinden wurden zudem auch die Themen betreffend die Aufnahme einer Sonderregelung der Nutzungsdauern für Provisorien und Occasionen und einer allgemeinen Verfeinerung der Anlagekategorien in den Fragekatalog einbezogen. Die Ergebnisse der Umfrage in den Kantonen sowie die Rückmeldungen der Gemeinden sind im Vortrag dargestellt.

Gleichzeitig wird die Gelegenheit wahrgenommen, in der GV verschiedene weitere finanzhaushaltsrechtliche Bestimmungen zu präzisieren und geringfügige materielle Anpassungen für einen effizienteren organisatorischen Ablauf in der kantonalen Verwaltung vorzunehmen. Schliesslich werden wenige Änderungen aufgrund der neuen Gesetzgebung über die digitale Verwaltung hinzugefügt.
 

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