Bis zum 28. März 2018 wurden Weisungen, Richtlinien, Merkblätter, Empfehlungen oder generelle Informationen in Loseblattform versendet. Die zur Ablage benötigten Ordner stellte der Kanton den Gemeinden zur Verfügung.
Einmal im Monat gelangt die BSIG via Newsletter an die Abonnenten. Mit der Aufhebung des Papierversandes entfällt somit auch die Nachführung der physischen Ablage (Ordner). Der BSIG-Newsletter kann nicht nur von gemeinderechtlichen Körperschaften, sondern auch von weiteren Interessierten, wie Verbänden, Privaten, etc. abonniert werden.
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