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14. Dezember 2023
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Teilrevision der Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer gilt ab 1. Februar 2024

Wer künftig im Kanton Bern umzieht, kann sich in allen bernischen Gemeinden elektronisch anmelden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Teilrevision der Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer per 1. Februar 2024 genehmigt. Damit erlässt er die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer, das der Grosse Rat in der Herbstsession 2023 einstimmig beschlossen hat. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die An- und Abmeldung in digitaler Form zu ermöglichen. Bisher konnten sie diese Dienstleistung im Rahmen eines Versuchs auf freiwilliger Basis anbieten. Mit dem Gesetz wird die digitale Umzugsmeldung nun auf dem gesamten Kantonsgebiet eingeführt. Die persönliche An- und Abmeldung ist jedoch weiterhin möglich. Schliesslich müssen Schweizerinnen und Schweizer bei der Anmeldung zur Niederlassung keinen Heimatschein und Heimatausweis mehr vorweisen. Diese administrative Vereinfachung wird eingeführt, weil die Gemeinden Personenstandsdaten seit Herbst 2021 direkt über das vom Bund betriebene zentrale Personen-Informationssystem abfragen können.

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