Die Amtsübergabe der leitenden Person einer Finanzverwaltung muss protokolliert werden. Das Amtsübergabeprotokoll ist von der scheidenden Person, von der neuen Finanzverwalterin/vom neuen Finanzverwalter und von einer Vertretung der Behörde zu unterzeichnen.
Folgende Beteiligte bzw. Stellen sollten mit einer Kopie des Protokolls bedient werden:
- an der Amtsübergabe Teilnehmende
- Gemeinderat (Exekutivorgan)
- Rechnungsprüfungsorgan
- Regierungsstatthalter/Regierungsstatthalterin
- Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)