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Amtsübergabe Finanzverwaltung

Die Amtsübergabe der leitenden Person einer Finanzverwaltung muss protokolliert werden. Das Amtsübergabeprotokoll ist von der scheidenden Person, von der neuen Finanzverwalterin/vom neuen Finanzverwalter und von einer Vertretung der Behörde zu unterzeichnen.

Folgende Beteiligte bzw. Stellen sollten mit einer Kopie des Protokolls bedient werden:

  • an der Amtsübergabe Teilnehmende
  • Gemeinderat (Exekutivorgan)
  • Rechnungsprüfungsorgan
  • Regierungsstatthalter/Regierungsstatthalterin
  • Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)

Arbeitshilfe

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