Die Möglichkeit, negative Entwicklungen der Finanzsituation einer Gemeinde frühzeitig zu erkennen, hilft, diese zu vermeiden.
Die frühzeitige Warnung, dass eine Gemeinde in den nächsten Jahren auf eine finanzielle Schieflage hinsteuert, soll dazu führen, diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Anhand von ausgewählten Kennzahlen zeigt das Ampelsystem an, ob Handlungsbedarf besteht. Mit dem Mehrjahresvergleich aus historischen Daten und Finanzplanung ist die längerfristige Entwicklung ersichtlich. Das Früherkennungssystem ist ein Instrument der strategischen Steuerung der Gemeinde.
Ergebnisse Finanzplanung
Die Datenerfassung ist jährlich ab Anfang Oktober möglich.
Datenerfassung Ergebnisse Finanzplanung
Hochladen Datei Budget Erfolgsrechnung (nur politische Gemeinden)
Finanzkennzahlen Kirchgemeinden
Die Budget-Datei muss für den Up-Load im vordefinierten Excel-Format erstellt werden.
Ergebnisse des Früherkennungssystems
Die Ergebnisse des Früherkennungssystems sind nicht öffentlich. Dagegen werden die Indikatoren und das Bewertungssystem veröffentlicht. Damit wird den Gemeinden ermöglicht, das für sie massgebliche Ergebnis selber zu berechnen.
Gesetzliche Grundlagen
Finanzplanung
Der Finanzplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Gemeinde. Er zeigt die Entwicklung der Erfolgsrechnung sowie der geplanten Investitionen über die nächsten 4 – 8 Jahre. Die Gemeinde bestimmt die Wachstumsraten des Planungshorizonts aufgrund der konjunkturellen Entwicklung, ihrer Bevölkerungszusammensetzung, der geografischen Lage und der wirtschaftlichen Ausrichtung.
Die Finanzdirektion des Kantons Bern stellt mit der Finanzplanungshilfe die Plandaten für den Steuerertrag, den Finanzausgleich und die Verbundaufgaben (Lastenausgleich) zur Verfügung.
Aus der Finanzplanung erfassen die Gemeinden die Ergebnistabelle der Finanzplanung. Sie ist ein Teil der Grundlage für das Früherkennungssystem und ist dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vor Ende Dezember einzureichen. Betroffen sind die Einwohnergemeinden, gemischten Gemeinden und Kirchgemeinden. Die Erfassung erfolgt elektronisch.
Gesetzliche Grundlagen
Finanzplanungshilfe
Informationen zur Finanzplanungshilfe finden Sie auf der Website der Finanzdirektion des Kantons Bern.