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Rechnungsführung

Die Gemeinden wenden das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) an. HRM2 wurde ab 2016 bis 2022 etappenweise eingeführt.

Budgetiert die Gemeinde einen Bilanzfehlbetrag, hat sie das Amt für Gemeinden und Raumordnung darüber zu informieren. 

Ebenfalls informiert die Gemeinde das Amt für Gemeinden und Raumordnung, wenn sie am 31. Dezember des Jahres über kein genehmigtes Budget für das Folgejahr verfügt.

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