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eAnzeiger - Einführung amtlicher Bekanntmachungen in elektronischer Form

Informationen zur Umsetzung für die gemeinderechtlichen Körperschaften

Beschluss Grosser Rat in 2. Lesung vom 8. Dezember 2021

Gemeindegesetz (GG) Änderung. Beschluss 2. Lesung

Beschluss Grosser Rat: Annahme (147 Ja, 0 Nein, 3 Enthaltungen)

Weitere Dokumente

Indirekte Begriffsänderungen Dekrete (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung)

Beschluss Grosser Rat: Annahme (147 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen)

Beschluss Grosser Rat in 1. Lesung vom 16. Juni 2021

Gemeindegesetz (GG) Änderung. Beschluss 1. Lesung: Annahme (137 Ja, 0 Nein, 6 Enthaltungen)

Verabschiedung durch Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates am 17.2.2021

Der Regierungsrat hat die «eAnzeiger-Vorlage» am 17. Februar 2021 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2021 beraten.

Vernehmlassungsverfahren

Die Vernehmlassung dauerte vom 1. Mai 2020 bis zum 31. August 2020.

Hinweis

Eine Zusammenfassung der Vernehmlassungseingaben und die Art der Berücksichtigung ist im Vortrag, Ziffer 12, S. 24 ff. zu finden.

Projektbeschrieb

Die Gemeinden im Kanton Bern sollen die Möglichkeit erhalten, ihre amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form zu publizieren. Dies setzt eine entsprechende Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11) voraus. Diese soll dem Grossen Rat in der Sommersession 2021 vorgelegt werden.
Die Gemeinden veröffentlichen heute ihre amtlichen Bekanntmachungen in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger. Die Anzeiger werden allen Betrieben und Haushaltungen im Verteilgebiet kostenlos zugestellt. Auch künftig haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihren amtlichen Anzeiger in gedruckter Form herauszugeben. An den bestehenden Vorschriften für die heutigen amtlichen Anzeiger in Papierform ändert sich nichts.
Die «eAnzeiger-Vorlage» erweitert den Gestaltungsfreiraum: Die Gemeinden erhalten zusätzlich die Möglichkeit, ihre amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zu veröffentlichen. Die Gemeinden sollen künftig frei wählen können, ob sie ihre amtlichen Bekanntmachungen weiterhin in gedruckter Form im amtlichen Anzeiger veröffentlichen oder sie in elektronischer Form auf einer über das Internet zugänglichen Publikationsplattform aufschalten. Sie sollen auch beide Publikationsformen gleichzeitig berücksichtigen können.
Für die elektronischen Bekanntmachungen der Gemeinden sollen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für den Kanton. Das Amtsblatt des Kantons Bern wird seit dem 1. Januar 2020 ausschliesslich in elektronischer Form auf der Publikationsplattform für das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), dem sogenannten Amtsblattportal publiziert. Für eine rasche und kostengünstige Umsetzung beabsichtigt der Regierungsrat, dass die Gemeinden die gleiche Publikationsplattform nutzen werden wie der Kanton. Dadurch wird für die Nutzerinnen und Nutzer eine transparente und anwendungsfreundliche Lösung geschaffen. Die Einzelheiten der elektronischen Bekanntgabe der Gemeinden sollen sich dementsprechend nach den Vorschriften der kantonalen Publikationsverordnung richten.

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