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Bescheinigung zur Jahresrechnung

Die Bescheinigung zur Jahresrechnung ist ein aufsichtsrechtliches Instrument. Die Gemeinden melden dem Amt für Gemeinden und Raumordnung Eckdaten zur Jahresrechnung. Das Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde bestätigt wesentliche Punkte, so zum Beispiel, dass die Rechnungsprüfung stattgefunden hat sowie die Ergebnisse des Allgemeinen Haushalts und der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen.

Die Datenerfassung ist jährlich ab Anfang März möglich.

Weitere Informationen finden Sie in der BSIG-Nr. 1/170.111/13.11

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