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HRM2

Die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren und Finanzdirektorinnen (FDK) hat 2008 das «Handbuch Harmonisiertes Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden HRM2» veröffentlicht. Dieses enthält 20 Fachempfehlungen zu den Themenbereichen der öffentlichen Rechnungslegung sowie Erläuterungen zu den Fachempfehlungen. Die Unterlagen sind auf das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG) und die Finanzhaushaltverordnung (FHV) abgestimmt, dasselbe gilt für den neuen Kontenrahmen.

Die FDK empfiehlt den Kantonen und Gemeinden, das HRM2 innerhalb von zehn Jahren, also bis spätestens 2018, umzusetzen.

In den öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Kantons Bern wird HRM2 seit 2016 etappenweise eingeführt.

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