Die Gemeinden des Kantons Bern führen ihren Finanzhaushalt gestützt auf die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
"Gemeinden" sind alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften gemäss Art. 2 des Gemeindegesetzes.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) stellt den Gemeinden nebst Arbeitshilfen auch Muster für die praktische Umsetzung der Rechnungslegungsvorschriften nach HRM2 zur Verfügung.
Arbeitshilfen
Muster und Vorlagen
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