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eUmzug

Der eUmzug sieht vor einen Umzug in elektronischer Form vollziehen zu können. Sprich das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde auf digitalem Weg möglich zu machen.

Rechtliche Grundlagen

eUmzug im Kanton Bern

Seit dem 1. Februar 2026 ist für Gemeinden im Kanton Bern das Anbieten von eUmzug obligatorisch.

Schulungsunterlagen zum Selbststudium eUmzugBE

Voraussetzungen für den eUmzug im Kanton Bern

Umzug innerhalb des Kantons Bern

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)

Zuzug zum Kanton Bern

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit

Wegzug vom Kanton Bern

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N, F und S)  
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