Der eUmzug sieht vor einen Umzug in elektronischer Form vollziehen zu können. Sprich das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde auf digitalem Weg möglich zu machen.
Aktuell
- BSIG Information Nr. 1/122.162/1.3 «Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG und NAV, bisher GNA und VNA); Auswirkungen auf Gemeinden»
- Spezifische Fragen Gemeinden zur BSIG Nr. /122.162/1.3
- Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG)
- Änderung NAG
- Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAV)
- Änderung NAV
- Vortrag Änderung NAV
Folgende Gemeinden bieten eUmzug bereits an
Das An- bzw. Abmelden verbleibt als Aufgabe bei den Gemeinden und erfolgt über deren Websites.
Schulungsunterlagen zum Selbststudium eUmzugBE
Voraussetzungen für den eUmzug im Kanton Bern
Umzug innerhalb des Kantons Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
Zuzug zum Kanton Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit
Wegzug vom Kanton Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N, F und S)
Anmeldeformular
Anmeldeformular ausschliesslich für Einwohnergemeinden zur Teilnahme an eUmzug!
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