Der eUmzug sieht vor einen Umzug in elektronischer Form vollziehen zu können. Sprich das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde auf digitalem Weg möglich zu machen.
Rechtliche Grundlagen
- BSIG Information Nr. 1/122.162/1.3 «Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG und NAV, bisher GNA und VNA); Auswirkungen auf Gemeinden»
- Spezifische Fragen Gemeinden zur BSIG Nr. /122.162/1.3
- Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG)
- Änderung NAG
- Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAV)
- Änderung NAV
- Vortrag Änderung NAV
eUmzug im Kanton Bern
Seit dem 1. Februar 2026 ist für Gemeinden im Kanton Bern das Anbieten von eUmzug obligatorisch.
Schulungsunterlagen zum Selbststudium eUmzugBE
Voraussetzungen für den eUmzug im Kanton Bern
Umzug innerhalb des Kantons Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
Zuzug zum Kanton Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit
Wegzug vom Kanton Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N, F und S)
Seite teilen