Das Projekt eUmzug sieht vor einen Umzug in elektronischer Form vollziehen zu können. Sprich das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde auf digitalem Weg möglich zu machen.
Aktuell
- BSIG-Information Nr. 1/122.162/1.2 «Elektronischer Umzug, Freigabe zweite Versuchsphase und Schulungsdaten»
- BSIG-Information Nr. 1/122.162/1.1 «Elektronischer Umzug, Versuchsphase»
- Musterformular «Elektronischer Umzug, Bestätigung gemäss Artikel 4 Absatz 3 der Versuchsverordnung zum elektronischen Umzug»
Testphase
Im Kanton Bern ist dieses Projekt in der Versuchsphase. Dazu wurde eine Versuchsverordnung elektronischer Umzug erlassen.
Es nehmen folgende Gemeinden an diesem Projekt teil:
Das An- bzw. Abmelden verbleibt als Aufgabe bei den Gemeinden und erfolgt über deren Websites.
Schulung eUmzugBE
Gemeinden, welche ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eUmzugBE anbieten, müssen vorgängig die Schulung eUmzugBE besuchen.
Voraussetzungen für den eUmzug im Kanton Bern
Umzug innerhalb des Kantons Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
Zuzug zum Kanton Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit
Wegzug vom Kanton Bern
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N, F und S)
Zeitplan
Projektorganisation
- Auftraggeber: Pascal Zwettler, FIN-KAIO
Projektausschuss
- Rolf Widmer, Vorsteher Abt. Gemeinden DIJ-AGR
- Daniel Arn, Verband bernischer Gemeinden
- Markus Aeschlimann, SID-ABEV
- Alexander Ott, Stadt Bern
- Martin Zurflüh, Gemeinde Oberburg
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