Diese Seite beinhaltet den detaillierten Ablauf einer Fusion, gegliedert in einzelne Projektphasen. Die Übersicht über die einzlenen Projektphasen in Form eines Ablaufschemas kann ebenfalls heruntergeladen werden.
Projektphasen
- Vorphase
- Abklärungs- resp. Machbarkeitsphase
- Entscheid- und Umsetzungsphase
Vorphase
Schritt1
Meinungsbildung
Die Meinungsbildung in den Behörden steht am Anfang eines Fusionsprozesses. Sei es, dass der Anstoss aus den eigenen Reihen kommt oder die Bevölkerung mittels Willenskundgebung z.B. an einer Gemeindeversammlung den Auftrag zu Abklärungen in Richtung Fusion gibt. Oft findet ein so genannter Startworkshop unter der Leitung des Amt für Gemeinden und Raumordnung statt. Inhalte und Ziele eines solchen Startworkshops sind:
- Ausgangslage erfassen
- Wille für gemeinsame Abklärungen von Vor- und Nachteilen gefestigt
- Fusionsziele, Chancen und Risiken erarbeitet
- Fusionsabklärungsvertrag bereinigt
- Konstituierung interkommunale Arbeitsgruppe , Organisationsstatut erstellt
- Abklärungsschwerpunkte definiert, Teilprojekte gebildet
- Kostenschätzung erstellt
- Informationsstrategie erstellt
- Zuständigkeiten für Vertragsabschluss sind klar, Traktandum/Beschluss GV formuliert
- Auftrag für Vorbereitung und Inhalte Botschaft erteilt
- Nächste Sitzungstermine vereinbart
- Aufträge erteilt
Abklärungs- resp. Machbarkeitsphase
Schritt2
Abklärungsbeitrag
Der Abklärungsbeitrag ist jener Kantonsbeitrag, welcher gemäss Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (GFG) Art. 3 zusammenlegungswilligen Gemeinden erfolgsunabhängig ausgerichtet wird.
Eigentliche Prüfung
Sind die Gemeinden übereingekommen, die Vor- und Nachteile einer Fusion in rechtlicher, finanzieller und politischer Hinsicht abzuklären und haben sie somit den Fusionsabklärungsvertrag untereinander abgeschlossen, starten sie die eingentlichen Abklärungen. In der Regel werden in der Interkommunalen Arbeitsgruppe (Behördenvertreter und Verwaltungskader aller beteiligten Gemeinden, z.T. ergänzt durch weitere Personen) verschiedene Teilprojekte gebildet, z.B. Volk, Staat, Behörden; Finanzen; Bildung; Infrastruktur etc. Jedes Teilprojekt erstellt zu Handen der Gesamtgruppe einen Bericht. Die einzelnen Teilberichte werden dann zum Grundlagenpapier zusammengestellt.
Machbarkeitsstudie / Grundlagenpapier
Auch Grundlagenbericht genannt. Zusammenstellung aller von der Interkommunalen Arbeitsgruppe gesammelten Vor- und Nachteile einer Fusion in rechtlicher, finanzieller und politischer Hinsicht.
Das Grundlagenpapier dient der Bevölkerung als Entscheidungsgrundlage für den Grundsatzentscheid.
Mögliche Handlungsfelder im Fusionsabklärungsprozess
Allgemeines
- Sinnvoller Perimeter in wirtschaftlicher, geografischer, historischer und kultureller Sicht suchen
Volk/Staat/Behörden
- Gemeindenamen:
Übernahme eines bereits vorhandenen Namens oder Kreation eines neuen Gemeindenamens - Gemeindewappen:
Übernahme eines bereits bestehenden Wappens oder Kreation eines neuen Gemeindewappens - Zusammentragen Art und Erfahrungen zu bereits bestehender interkommunaler (Bsp. Schule) und anderer gemeindeübergreifender Zusammenarbeit (Bsp. Vereine)
- Allfällige Änderungen bei Zugehörigkeit zu regionalen Verbindungen (z.B. Planungsregionen, RK)
- Auswirkungen auf andere öff. rechtl. Körperschaften
- Auswirkungen auf Burger- und Kirchgemeinden
- Auswirkungen auf bestehende Rechtsverhältnisse (Mietverträge, Versicherungen Zusammenarbeitsverträge, Verfügungen)
- Behördenstruktur
- Organisation Verwaltung
- Auswirkungen auf Personal: Stellenabbau resp. Stellenaufbau bei Rückübernahme ausgelagerter Aufgaben
- Identitätswahrung
- Polit-Landschaft, Vereine, Organisationen
Finanzen
- Finanzielle Situation der einzelnen Gemeinden
- Voraussichtliche Entwicklung der Finanzen (Steuerfuss) mit und ohne Fusion
- Erwartete neue Ausgaben durch Fusion
- Mögliche Transaktionskosten der Fusion (Bsp. neues Gemeindehaus)
- Erwartete Einsparungen durch Fusion
- Auswirkungen im Finanzausgleich
- Auswirkungen auf die Struktur der Steuerzahler
- Gebührenvergleich
- Auswirkungen auf die bestehenden Subventionsverhältnisse
Bildung
- Schulstrukturen
- Erweiterung Angebote in einigen Gemeinden (Bsp. Tagesschule, KITA)
- Entwicklung Schülerzahlen
- Schulwege
- Schülertransporte
- Schulleitung
- Musikschule
Infrastruktur
- Auswirkungen auf Infrastruktur (Bsp. Verwendung leerstehender Gemeindehäuser, Schulhäuser, Turnhallen)
- Doppelspurigkeiten bei Gemeindebetrieben
- Strassenzustand/Investitionsbedarf
- Wasser/Abwasser/Abfall-Organisation
- Friedhof
- Informatiksysteme, Einwohnerkontrolle
Öffentliche Sicherheit
- Alarmierung/Einteilung Gebiete Blaulichtorganisationen
- Feuerwehr
- Zivilschutz
- Gemeindeführungsorgan
Raumplanung
- Stand Orsplanungen/Alter der baurechtlichen Grundordnung
Organisatorisches
- Art und Häufigkeit der Information der Bevölkerung
Vernehmlassung in der Abklärungsphase
Mitwirkung der Bevölkerung im Fusionsprozess. Stellungnahme zum Machbarkeitsstudie/Grundlagenpapier vor definitiver Fassung. Die Durchführung einer Vernehmlassung in der Bevölkerung wird sehr empfohlen.
Grundsatzentscheid
Nach dem Vorlegen des Grundlagenpapiers und der allfälligen Durchführung einer Vernehmlassung in der Bevölkerung, wird der Grundsatzentscheid durch die Bevölkerung, entweder an der Gemeindeversammlung oder - falls im Organisationsreglement vorgesehen - an der Urne gefällt. Mit dem Grundsatzentscheid beschliesst die Bevölkerung entweder den Abbruch des Fusionsabklärungsprojektes oder dessen Weiterführung. Ist der Grundsatzentscheid positiv, erteilt die Bevölkerung damit den Behörden den Auftrag, die Fusionsdokumente (Fusionsvertrag sowie Organisations- oder Fusionsreglement) abstimmungsreif auszuarbeiten.
Entscheid- und Umsetzungsphase
Schritt3
Erarbeitung Fusionsdokumente
Fusionsvertrag
Nach dem positiven Grundsatzentscheid wird von den Behörden der Fusionsvertrag ausgearbeitet. Dieser enthält die für den Zusammenschluss erforderlichen Regelungen.
Musterverträge finden Sie unter Muster.
Organisationsreglement
Nach dem positiven Grundsatzentscheid wird von den Behörden das Organisationsreglement für die neue Gemeinde ausgearbeitet.
Fusionsreglement
Bei einer Absorptionsfusion reicht es, in einem Fusionsreglement die wichtigsten Punkte festzuhalten. Es muss nicht zwingend ein neues Organisationsreglement erarbeitet werden. Das Organisationsreglement der übernehmenden Gemeinde behält seine Gültigkeit auch für die neue Gemeinde.
Musterreglemente finden Sie unter Muster.
Vorprüfung durch den Kanton
Der Fusionsvertrag, das Organisationsreglement und allfällige weitere unabdingbare Reglemente werden von den kantonalen Behörde vorgeprüft und anschliessend in die Gemeinden für die Schlussabstimmung, den sogenannten Fusionsentscheid zurückgegeben.
Fusionsentscheid durch Stimmberechtigte (welche Abstimmungsresultate sind möglich, mit welcher Auswirkung)
Der Schlussentscheid über das Zustandekommen einer Fusion liegt immer bei der Bevölkerung der beteiligten Gemeinden.
Verschiedene Abstimmungsresultate sind möglich:
- alle Gemeinden nehmen den Vertrag und das Reglement an: Fusion ist angenommen
- mind. eine Gemeinde lehnt den Vertrag ab: Fusion kommt nicht zustande
- mind. eine Gemeinde lehnt das Reglement ab: Reglement muss neu überarbeitet noch einmal vorgelegt werden
- alle Gemeinden nehmen das überarbeitete Reglement an: Fusion ist angenommen
Genehmigung durch den Kanton
Nach der Zustimmung durch die Bevölkerung bedürfen die Fusion und die beschlossenen Reglemente je der Genehmigung durch die zuständigen Stellen bzw. Organe des Kantons.
Fusion
- Genehmigung durch Regierungsrat, wenn Fusion unbestritten
Art. 4 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz
Art. 4h Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz
- Genehmigung durch Grossen Rat, wenn Fusion bestritten
Art. 4 Abs. 3 Gemeindegesetz
Art. 4h Abs. 3 Gemeindegesetz
Reglemente
- (Vorprüfung und) Genehmigung durch AGR; ggf. ersatzweiser Erlass durch Regierungsrat
Art. 4g Abs. 2 Gemeindegesetz
Gesuch um Fusionsbeitrag
Der Fusionsbeitrag (Art 4 ff GFG) ist im Gegensatz zum Abklärungsbeitrag ein erfolgsabhängiger Kantonsbeitrag; das heisst, er wird nur und erst ausgerichtet, wenn die Fusion tatsächlich zustande gekommen ist.
Er beträgt gemäss Art. 5 GFG pauschal CHF 400'000 für Zusammenschlüsse von Einwohnergemeinden. Bei Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden wird der Fusionsbeitrag unter Berücksichtigung verschiedener Parameter (finanziell und mitgliederbezogen) berechnet und beträgt max. CHF 200'000.
Gesuch um Zentrumsbonus
Der Zentrumsbonus (Art. 6ff) kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Fusionsbeitrag ausbezahlt werden. Der Zentrumsbonus ist ebenfalls ein erfolgsabhängiger Kantonsbeitrag; das heisst, er wird nur und erst ausgerichtet, wenn die Fusion zustande gekommen ist.
Im Gegensatz zum Fusionsbeitrag muss zur Gewährung des Zentrumsbonus zusätzlich entweder
- eine Zentrumsgemeinde der 1. bis 4. Stufe gemäss kantonalem Richtplan am Zusammenschluss beteiligt sein oder
- durch die zusammengeschlossene Gemeinde nachgewiesen werden, dass sie eine Zentrumsfunktion wahrnimmt.
Der Zentrumsbonus setzt sich zusammen aus einem bevölkerungsabhängigen Grundbeitrag und einem Zusammenlegungsfaktor (Art. 7 GFG).