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Vorgehen/Ablauf

Diese Seite beinhaltet den detaillierten Ablauf einer Fusion, gegliedert in einzelne Projektphasen. Die Übersicht über die einzlenen Projektphasen in Form eines Ablaufschemas kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Projektphasen

  1. Vorphase
  2. Abklärungs- resp. Machbarkeitsphase
  3. Entscheid- und Umsetzungsphase
Eine Übersicht über die Projektphasen finden Sie im Ablaufschema.

Vorphase

Schritt
1

Meinungsbildung

Die Meinungsbildung in den Behörden steht am Anfang eines Fusionsprozesses. Sei es, dass der Anstoss aus den eigenen Reihen kommt oder die Bevölkerung mittels Willenskundgebung z.B. an einer Gemeindeversammlung den Auftrag zu Abklärungen in Richtung Fusion gibt. Oft findet ein so genannter Startworkshop unter der Leitung des Amt für Gemeinden und Raumordnung statt. Inhalte und Ziele eines solchen Startworkshops sind:

  • Ausgangslage erfassen
  • Wille für gemeinsame Abklärungen von Vor- und Nachteilen gefestigt
  • Fusionsziele, Chancen und Risiken erarbeitet
  • Fusionsabklärungsvertrag bereinigt
  • Konstituierung interkommunale Arbeitsgruppe , Organisationsstatut erstellt
  • Abklärungsschwerpunkte definiert, Teilprojekte gebildet
  • Kostenschätzung erstellt
  • Informationsstrategie erstellt
  • Zuständigkeiten für Vertragsabschluss sind klar, Traktandum/Beschluss GV formuliert
  • Auftrag für Vorbereitung und Inhalte Botschaft erteilt
  • Nächste Sitzungstermine vereinbart
  • Aufträge erteilt
 
Fusionsabklärungsvertrag
Sind sich die Exekutivbehörden der einzelnen Gemeinden einig, dass sie gemeinsam Vor- und Nachteile einer Fusion abklären wollen, schliessen sie nach erfolgter Zustimmung der zuständigen Organe – in der Mehrheit der Fälle sind dies die Gemeindeversammlungen - den so genannten Fusionsabklärungsvertrag miteinander ab. Dieser Fusionsabklärungsvertrag ist die Grundlage für IKZ betreffend Fusionsabklärungen; er ist NICHT Präjudiz für einen späteren Fusionsentscheid.
 
 
Kreditvorlage für Abklärungen
Die Abklärungen zu den Vor-und Nachteilen einer Fusion generieren Kosten. Diese Beiträge werden mittels Kreditvorlage durch das zuständige finanzkompetente Organ gesprochen.

Abklärungs- resp. Machbarkeitsphase

Schritt
2

Projektbezogener Zuschuss (Abklärungsbeitrag)
Der Abklärungsbeitrag ist jener Kantonsbeitrag, welcher gemäss Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Art. 34. Abs. 2 und 3 zusammenlegungswilligen Gemeinden erfolgsunabhängig ausgerichtet wird.

 

Eigentliche Prüfung
Sind die Gemeinden übereingekommen, die Vor- und Nachteile einer Fusion in rechtlicher, finanzieller und politischer Hinsicht abzuklären und haben sie somit den Fusionsabklärungsvertrag untereinander abgeschlossen, starten sie die eingentlichen Abklärungen. In der Regel werden in der Interkommunalen Arbeitsgruppe (Behördenvertreter und Verwaltungskader aller beteiligten Gemeinden, z.T. ergänzt durch weitere Personen) verschiedene Teilprojekte gebildet, z.B. Volk, Staat, Behörden; Finanzen; Bildung; Infrastruktur etc. Jedes Teilprojekt erstellt zu Handen der Gesamtgruppe einen Bericht. Die einzelnen Teilberichte werden dann zum Grundlagenpapier zusammengestellt.

 

Machbarkeitsstudie / Grundlagenpapier
Auch Grundlagenbericht genannt. Zusammenstellung aller von der Interkommunalen Arbeitsgruppe gesammelten Vor- und Nachteile einer Fusion in rechtlicher, finanzieller und politischer Hinsicht.
Das Grundlagenpapier dient der Bevölkerung als Entscheidungsgrundlage für den Grundsatzentscheid.

Mögliche Handlungsfelder im Fusionsabklärungsprozess

Allgemeines

  • Sinnvoller Perimeter in wirtschaftlicher, geografischer, historischer und kultureller Sicht suchen

 

Volk/Staat/Behörden

  • Gemeindenamen:
    Übernahme eines bereits vorhandenen Namens oder Kreation eines neuen Gemeindenamens
  • Gemeindewappen:
    Übernahme eines bereits bestehenden Wappens oder Kreation eines neuen Gemeindewappens
  • Zusammentragen Art und Erfahrungen zu bereits bestehender interkommunaler (Bsp. Schule) und anderer gemeindeübergreifender Zusammenarbeit (Bsp. Vereine)
  • Allfällige Änderungen bei Zugehörigkeit zu regionalen Verbindungen (z.B. Planungsregionen, RK)
  • Auswirkungen auf andere öff. rechtl. Körperschaften
  • Auswirkungen auf Burger- und Kirchgemeinden
  • Auswirkungen auf bestehende Rechtsverhältnisse (Mietverträge, Versicherungen Zusammenarbeitsverträge, Verfügungen)
  • Behördenstruktur
  • Organisation Verwaltung
  • Auswirkungen auf Personal: Stellenabbau resp. Stellenaufbau bei Rückübernahme ausgelagerter Aufgaben
  • Identitätswahrung
  • Polit-Landschaft, Vereine, Organisationen

 

Finanzen

  • Finanzielle Situation der einzelnen Gemeinden
  • Voraussichtliche Entwicklung der Finanzen (Steuerfuss) mit und ohne Fusion
  • Erwartete neue Ausgaben durch Fusion
  • Mögliche Transaktionskosten der Fusion (Bsp. neues Gemeindehaus)
  • Erwartete Einsparungen durch Fusion
  • Auswirkungen im Finanzausgleich
  • Auswirkungen auf die Struktur der Steuerzahler
  • Gebührenvergleich
  • Auswirkungen auf die bestehenden Subventionsverhältnisse

 

Bildung

  • Schulstrukturen
  • Erweiterung Angebote in einigen Gemeinden (Bsp. Tagesschule, KITA)
  • Entwicklung Schülerzahlen
  • Schulwege
  • Schülertransporte
  • Schulleitung
  • Musikschule

 

Infrastruktur

  • Auswirkungen auf Infrastruktur (Bsp. Verwendung leerstehender Gemeindehäuser, Schulhäuser, Turnhallen)
  • Doppelspurigkeiten bei Gemeindebetrieben
  • Strassenzustand/Investitionsbedarf
  • Wasser/Abwasser/Abfall-Organisation
  • Friedhof
  • Informatiksysteme, Einwohnerkontrolle

 

Öffentliche Sicherheit

  • Alarmierung/Einteilung Gebiete Blaulichtorganisationen
  • Feuerwehr
  • Zivilschutz
  • Gemeindeführungsorgan

 

Raumplanung

  • Stand Orsplanungen/Alter der baurechtlichen Grundordnung

 

Organisatorisches

  • Art und Häufigkeit der Information der Bevölkerung

 

Vernehmlassung in der Abklärungsphase
Mitwirkung der Bevölkerung im Fusionsprozess. Stellungnahme zum Machbarkeitsstudie/Grundlagenpapier vor definitiver Fassung. Die Durchführung einer Vernehmlassung in der Bevölkerung wird sehr empfohlen.

 

Grundsatzentscheid
Nach dem Vorlegen des Grundlagenpapiers und der allfälligen Durchführung einer Vernehmlassung in der Bevölkerung, wird der Grundsatzentscheid durch die Bevölkerung, entweder an der Gemeindeversammlung oder - falls im Organisationsreglement vorgesehen - an der Urne gefällt. Mit dem Grundsatzentscheid beschliesst die Bevölkerung entweder den Abbruch des Fusionsabklärungsprojektes oder dessen Weiterführung. Ist der Grundsatzentscheid positiv, erteilt die Bevölkerung damit den Behörden den Auftrag, die Fusionsdokumente (Fusionsvertrag sowie Organisations- oder Fusionsreglement) abstimmungsreif auszuarbeiten.

Entscheid- und Umsetzungsphase

Schritt
3

Erarbeitung Fusionsdokumente

Fusionsvertrag
Nach dem positiven Grundsatzentscheid wird von den Behörden der Fusionsvertrag ausgearbeitet. Dieser enthält die für den Zusammenschluss erforderlichen Regelungen.

Musterverträge finden Sie unter Muster.

Organisationsreglement
Nach dem positiven Grundsatzentscheid wird von den Behörden das Organisationsreglement für die neue Gemeinde ausgearbeitet.

Fusionsreglement
Bei einer Absorptionsfusion reicht es, in einem Fusionsreglement die wichtigsten Punkte festzuhalten. Es muss nicht zwingend ein neues Organisationsreglement erarbeitet werden. Das Organisationsreglement der übernehmenden Gemeinde behält seine Gültigkeit auch für die neue Gemeinde.

Musterreglemente finden Sie unter Muster.

 

Vorprüfung durch den Kanton
Der Fusionsvertrag, das Organisationsreglement und allfällige weitere unabdingbare Reglemente werden von den kantonalen Behörde vorgeprüft und anschliessend in die Gemeinden für die Schlussabstimmung, den sogenannten Fusionsentscheid zurückgegeben.

 

Fusionsentscheid durch Stimmberechtigte (welche Abstimmungsresultate sind möglich, mit welcher Auswirkung)
Der Schlussentscheid über das Zustandekommen einer Fusion liegt immer bei der Bevölkerung der beteiligten Gemeinden.

Verschiedene Abstimmungsresultate sind möglich:

  • alle Gemeinden nehmen den Vertrag und das Reglement an: Fusion ist angenommen
  • mind. eine Gemeinde lehnt den Vertrag ab: Fusion kommt nicht zustande
  • mind. eine Gemeinde lehnt das Reglement ab: Reglement muss neu überarbeitet noch einmal vorgelegt werden
  • alle Gemeinden nehmen das überarbeitete Reglement an: Fusion ist angenommen

 

Genehmigung durch den Kanton
Nach der Zustimmung durch die Bevölkerung bedürfen die Fusion und die beschlossenen Reglemente je der Genehmigung durch die zuständigen Stellen bzw. Organe des Kantons.

Fusion

Reglemente

 

Gesuch um Finanzhilfe
Die Finanzhilfe ist im Gegensatz zum Abklärungsbeitrag ein erfolgsabhängiger Kantonsbeitrag, das heisst sie wird nur und erst ausgerichtet, wenn die Fusion tatsächlich zustande gekommen ist. Sie wird gemäss Art. 3ff GFG berechnet und ausbezahlt.

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