Personalrecht
- Personalreglement
- Mustervertrag Befristete öffentlich-rechtliche Anstellung mit Vertrag
- Mustervertrag Unbefristete öffentlich-rechtliche Anstellung mit Vertrag
- Anleitung für Anwendung Vorlage unbefristeter Vertrag
- BSIG-Weisung Nr. 1/153.01/1.2: Anstellung nach OR
Mustervertrag Anstellung nach OR zum Ausfüllen - BSIG-Weisung Nr. 1/153.01/1.2: Ernennung von Beamten und Beamtinnen
Musterverfügung Ernennung von Beamten und Beamtinnen zum Ausfüllen WORD
- Musterverfügung Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses
- Stellenbeschreibungsbeispiel
- Rückzahlungsverpflichtung
- Zusammensetzung Stundenlohn 2024
Datenschutz
Abstimmungen und Wahlen
Initiative und Referendum
Organisationsreglemente
- Einwohnergemeinden
- Einwohnergemeinden (mit beigefügter Organisationsverordnung)
- Gemischte Gemeinden
- Kirchgemeinden
- Burgergemeinden
- Burgerliche Korporationen
- Unterabteilungen
- Gemeindeverbände
- Gemeindeverbände regionaler Sozialdienst
- Wasserbauverbände
Zuständig für die Organisationsreglemente der Wasserbauverbände ist das Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11, 3011 Bern
Telefon +41 31 633 35 11 - Schwellenkorporationen
Zuständig für die Schwellenkorporationsreglemente ist das Tiefbauamt des Kantons Bern
Reiterstrasse 11, 3011 Bern
Telefon +41 31 633 35 11
Gebührenreglement
Spezialfinanzierungsreglemente
Weitere Gemeindereglemente
Weitere Gemeindereglemente mit Zuständigkeit ausserhalb des AGR
Weitere Musterreglemente für Burgergemeinden
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern
Ostermundigenstrasse 99B, 3006 Bern
Telefon +41 31 633 47 85
Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen VBBG
Geschäftsstelle c/o Burgergemeinde Bern
Bahnhofplatz 2
Postfach
3001 Bern
Telefon +41 31 328 86 00
info@vbbg.ch
Feuerwehrreglemente
- Feuerwehrreglement für Gemeinden mit obligatorischem Feuerwehrdienst
- Feuerwehrreglement für Gemeinden mit freiwilliger Feuerwehrdienstleistung
Gebäudeversicherung Bern
Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen
Telefon 0800 666 999
Liegenschaftssteuerreglemente
- Einwohnergemeinden (ausführliche Fassung, November 2022)
- Einwohnergemeinden (Kurzfassung, November 2022)
Zuständig für die Liegenschaftssteuerreglemente ist die Steuerverwaltung des Kantons Bern
Brünnenstrasse 66
3018 Bern
Telefon +41 31 633 60 01