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Grundlagen

Die aktuelle Förderung von Gemeindereformen geht auf das Jahr 2000 zurück. Der seinerzeit erstellte Bericht «Gemeindereformen im Kanton Bern (GEREF)» formulierte die heute noch gültige Kernaussage «Der Kanton Bern will starke und leistungsfähige Gemeinden, die ihre Aufgabe eigenverantwortlich und in der gebotenen Qualität erfüllen können.»

Neben der Förderung und Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit hat der Regierungsrat auch die Gemeindefusionspolitik kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei gilt die Prämisse der Freiwilligkeit weiterhin. Seit 2013 werden auch Fusionen zwischen Kirchgemeinden finanziell unterstützt.

Mit dem totalrevidierten Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG) wurde die finanzielle Unterstützung von freiwilligen Gemeindefusionen per 2025 angepasst und die Fusionsstrategie optimiert. Auf die Entwicklung der Gemeindelandschaft soll aus einer übergeordneten Gesamtsicht Einfluss genommen werden. Seit 2025 werden deshalb verstärkt strategische Zusammenschlüsse unterstützt. 

Rechtliche Grundlagen

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