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Datenschutz

Die Abteilung Gemeinden ist Anlaufstelle für Datenschutzfragen der gemeinderechtlichen Körperschaften. Für Datenschutzfragen mit einem engen Bezug zu einem spezifischen Fachgebiet (z.B. Sozialhilfe, Schulen, Steuern etc.) stehen in erster Linie die für den betreffenden Bereich zuständigen kantonalen Fachstellen zur Verfügung.

Die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz behandelt grundsätzlich keine direkt an sie gerichteten Datenschutzanfragen von Gemeinden, sondern steht in erster Linie den kommunalen Datenschutzaufsichtsstellen gemäss Artikel 33 Datenschutzgesetz (in der Regel Rechnungsprüfungsorgan) für Anfragen zur Verfügung.

Zur Zuständigkeitsregelung vgl. BSIG 1/152.04/9.1

Bundesrecht

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