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Regionalkonferenzen

Regionalkonferenzen dienen der verbindlichen regionalen Zusammenarbeit der Gemeinden. Regionalkonferenzen sind gemeinderechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind nach Massgabe der besonderen Gesetzgebung für die regionale Richt-, Gesamtsverkehrs- und Siedlungsplanung sowie deren gegenseitige Abstimmung, die regionale Kulturförderung sowie die regionalen Aufgaben im Bereich der Regionalpolitik zuständig. Die Einführung einer Regionalkonferenz bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden und der Mehrheit der Stimmberechtigten der betreffenden Region. Die Perimeter der sechs Regionalkonferenzen hat der Regierungsrat in der Verordnung über die Regionalkonferenzen festgelegt.

Die Gebiete der Regionalkonferenzen

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